Unfallgutachten im Main-Kinzig-Kreis
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.
Warum ein freier Gutachter?
✔ Kostenfrei für Unfallgeschädigte
✔ Wahrung Ihrer Ansprüche
✔ Unabhängige Schadenbewertung
✔ Beweissicherung bei gerichtlichen Streitigkeiten
✔ Unabhängig & weisungsfrei
✔ Keine Kürzungen durch Versicherungen
Gut zu wissen:
Das Gutachterhonorar wird bei Haftpflichtschäden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Für Sie entstehen keine Kosten und keine Vorkasse.
Das Unfallgutachten dient neben der Schadenfeststellung auch der Beweissicherung.
