Unfallgutachten im Main-Kinzig-Kreis

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Die Kosten für das Gutachten übernimmt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.

Warum ein freier Gutachter?

✔ Kostenfrei für Unfallgeschädigte
✔ Wahrung Ihrer Ansprüche
✔ Unabhängige Schadenbewertung
✔ Beweissicherung bei gerichtlichen Streitigkeiten
✔ Unabhängig & weisungsfrei
✔ Keine Kürzungen durch Versicherungen

Gut zu wissen:

Das Gutachterhonorar wird bei Haftpflichtschäden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Für Sie entstehen keine Kosten und keine Vorkasse.

Das Unfallgutachten dient neben der Schadenfeststellung auch der Beweissicherung.

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